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ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER HOHENSCHAMBACHER GRUPPE

Bekanntmachung zum 31.12.2023

Mitte Dezember 2023 erhalten alle Wasserabnehmer unseres Verbandsgebietes eine Wasserzähler-Ablesekarte von der Realsteuerstelle Regensburg zugeschickt. Wir bitten Sie deshalb, nach Erhalt der Ablesekarte Ihren Wasserzählerstand zum 31.12.2023 abzulesen und uns diesen bis spätestens 05. Januar 2024 auf einem der folgenden Wege mitzuteilen:

per Post (einfach Ablesekarte ausfüllen und an uns senden)
per FAX (WZV Hohenschambach 09491/902172)
per E-Mail (Ablesung wzv-hoh@t-online.de
bitte geben Sie hier Ihre genaue Objekt-Adresse mit Kundennummer an !

→ Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Zählerstandsmessung rechtzeitig bei uns eingeht.

Ansonsten wird Ihr diesjähriger Verbrauch mit einem 50% Aufschlag zum Vorjahresverbrauch als Jahresendstand in Ansatz gebracht. Eine hieraus resultierende Berichtigung erfolgt erst zum Jahresende 2024!

Da die Zählerstände des Wasserbezuges als Basiswert für die Erstellung der Abwassergebühren herangezogen werden, muss auch eine zeitnahe Weitergabe an die jeweiligen Gemeinden sicher gestellt werden. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis für diese geänderte Vorgehensweise.

Fragen zur Gebührenabrechnung können Sie direkt an die Realsteuerstelle unter
Tel. 0941/49081-34, oder -17 bzw. -18 oder an die Geschäftsstelle des WZV Hohenschambach Tel. 09491/1503 (vormittags) richten.

Generell möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Änderungen in Bezug auf Grundstücksflächen, Geschossflächen, auch fest installierte Terrassenüberdachungen sowie Nutzungsänderungen dem Zweckverband mitgeteilt werden müssen.

Betragspflicht von Geschossflächen (.pdf)

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Preisstand 01.01.2023

Die Herstellungsbeiträge lt. WAS-BGS werden nicht angetastet und bleiben gleich!

Die Grundgebühren werden nicht angetastet und bleiben gleich!

Die Benutzungsgebühren werden lt. Sitzungsbeschluss vom 17.11.2022 zum 01.01.2023 angehoben auf 1,87 € / netto sowie das Bauwasser auf 3,74 netto (angegeben unter Preise!)

Amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2022 Der Kalkulationszeitraum wird jeweils auf höchstens vier Jahre festgelegt.

gezeichnet Johann Heß Vorsitzender