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ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG
DER HOHENSCHAMBACHER GRUPPE

 

Bekanntmachung

Information für den Verbraucher
über die Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage Wollmannsdorf
entsprechend § 21 Abs.1 TrinkwV

Aufgrund Abweichungen vom Grenzwert für Pflanzenschutzmittel (Atrazin und Desethylatrazin) nach § 9 Abs. 6 ff TrinkwV für das Trinkwasser erteilte das Landratsamt Regensburg/Gesundheitsamt mit Bescheid vom 15.10.2007 dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenschambacher Gruppe eine Ausnahmegenehmigung zur Lieferung von Trinkwasser an den Verbraucher bis 30.04.2010.

Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Hohenschambacher Gruppe wurde gestattet, trotz Überschreitung der derzeit gültigen Grenzwerte für Atrazin und Desethylatrazin, Trinkwasser an den Verbraucher abzugeben.

In der Zweckverbandsversammlung am Montag, den 19. Januar 2009 wurde der Bau einer Aufbereitungsanlage in Wollmannsdorf (herausfiltern von Pflanzschutzmittel z.B. Atrazin durch Aktivkohle), gemäß der Planung des Ing.-Büros Kehrer GmbH vom 14.11.2007, einstimmig beschlossen.

Der maschinentechnische Teil der Anlage konnte am 28.04.2010 in Betrieb genommen werden.
Bei den anschließenden durchgeführten Untersuchungen konnten keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt werden. Am 30.04.2010 wurde das Reinwasser an das Leitungsnetz der Hohenschambacher Gruppe angeschlossen. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Sommer 2010 fertiggestellt sein.

Am 10.05.2010 wurde vom zuständigen Hygienekontrolleur des Landratsamtes Regensburg/Gesundheitsamt eine sogenannte „Abschlussprüfung (Kontrollprobe) nach Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage“ durchgeführt. Mit Befund/Gutachten vom 01.06.2010 teilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit, dass „die vorgelegte Trinkwasserprobe hinsichtlich der Pflanzenschutzmittelrückstände den Anforderungen des § 6 Abs. 2 TrinkwV entspricht“.

Hohenschambach, den 16. Juni 2010

gez.

Alfred Frank
Verbandsvorsitzender