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Preisstand: 01.01.2023


Die Herstellungsbeiträge lt. WAS-BGS werden nicht angetastet und bleiben gleich!

Die Grundgebühren werden nicht angetastet und bleiben gleich!

Die Benutzungsgebühren werden lt. Sitzungsbeschluss vom 17.11.2022 zum 01.01.2023
angehoben auf 1,87 € / netto sowie das Bauwasser auf 3,74 netto (lt. nachfolgender Tabelle!)

Amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2022
Der Kalkulationszeitraum wird jeweils auf höchstens vier Jahre festgelegt.

 

Herstellungsbeitrag

 

Nettopreise

Bruttopreise

(incl.7% MwSt.)

Grundstücksfläche

1,40 €/m²

1,50 €/m²

Geschossfläche

5,93 €/m²

6,35 €/m²

 

 

Verbrauchsgebühren

 

Nettopreise

Bruttopreise

(incl.7% MwSt. )

Wasserverbrauch

1,87 €/m³

2,00 €/m³

Bauwasser (Bauprovisorium 25 cbm)

3,74 €/m³

4,00 €/m³

 

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss Q3

 

 

Nettopreise

Bruttopreise
(inkl. 7% MwSt.)

bis  Q3      4,0  m³/h

 60,00  €/Jahr

  64,20  €/Jahr

bis  Q3    10,0 m³/h

 87,00  €/Jahr

  93,09  €/Jahr

bis  Q3    16,0 m³/h

152,00 €/Jahr

162,64  €/Jahr

bis  Q3    25,0 m³/h

597,00 €/Jahr

638,79  €/Jahr

über Q3  25,0 m ³/h

768,00  €/Jahr

821,76  €/Jahr

 

 

 

 

 

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