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Preisstand: 01.01.2023
Die Herstellungsbeiträge lt. WAS-BGS werden nicht angetastet und bleiben gleich!
Die Grundgebühren werden nicht angetastet und bleiben gleich!
Die Benutzungsgebühren werden lt. Sitzungsbeschluss vom 17.11.2022 zum 01.01.2023
angehoben auf 1,87 € / netto sowie das Bauwasser auf 3,74 netto (lt. nachfolgender Tabelle!)
Amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2022
Der Kalkulationszeitraum wird jeweils auf höchstens vier Jahre festgelegt.
Herstellungsbeitrag |
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Nettopreise |
Bruttopreise
(incl.7% MwSt.) |
Grundstücksfläche |
1,40 €/m² |
1,50 €/m² |
Geschossfläche |
5,93 €/m² |
6,35 €/m² |
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Verbrauchsgebühren |
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Nettopreise |
Bruttopreise
(incl.7% MwSt. ) |
Wasserverbrauch |
1,87 €/m³ |
2,00 €/m³ |
Bauwasser (Bauprovisorium 25 cbm) |
3,74 €/m³ |
4,00 €/m³ |
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,
so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der
nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss Q3
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Nettopreise |
Bruttopreise
(inkl. 7% MwSt.) |
bis Q3 4,0 m³/h |
60,00 €/Jahr |
64,20 €/Jahr |
bis Q3 10,0 m³/h |
87,00 €/Jahr |
93,09 €/Jahr |
bis Q3 16,0 m³/h |
152,00 €/Jahr |
162,64 €/Jahr |
bis Q3 25,0 m³/h |
597,00 €/Jahr |
638,79 €/Jahr |
über Q3 25,0 m ³/h |
768,00 €/Jahr |
821,76 €/Jahr |
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